Achtung, Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Studierende!

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Für das Studienjahr 2025/2026: für Bewerberinnen und Bewerber, die für Bachelor- und Masterstudiengänge auf Vertragsbasis zum Studium empfohlen wurden, sowie für Studierende, die für einen Studiengangswechsel oder die Wiederaufnahme des Studiums empfohlen wurden!

💰 Frist für die Zahlung von mindestens 25 % der Vertragsgebühren — der 31. Oktober 2025 (einschließlich dieses Tages).

⏺️ Für Bewerberinnen/Bewerber auf zusätzlichen Plätzen mit differenziertem oder erhöhtem Vertragsbeitrag sowie für Studierende, die ihr Studium verlegen:
💰 Endfrist für die Zahlung von mindestens 50 % — ebenfalls der 31. Oktober 2025 (einschließlich dieses Tages).

❗️ Hinweis:
Wenn die Zahlungen nicht in der festgelegten Höhe und innerhalb der Frist erfolgen, ist die Universität nicht berechtigt, den Befehl zur Immatrikulation (bzw. Wiederaufnahme/Verlegung) offiziell zu erlassen.

✅ Wir teilen mit, dass die Befugnis zur Verlängerung der Zahlungsfrist ausschließlich bei der Staatlichen Kommission für die Zulassung zu Bildungseinrichtungen der Republik Usbekistan liegt.

⚠️ Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Zahlungen bis zum 31. Oktober in der festgelegten Höhe zu leisten!