
Für das Studienjahr 2025/2026: für Bewerberinnen und Bewerber, die für Bachelor- und Masterstudiengänge auf Vertragsbasis zum Studium empfohlen wurden, sowie für Studierende, die für einen Studiengangswechsel oder die Wiederaufnahme des Studiums empfohlen wurden!
💰 Frist für die Zahlung von mindestens 25 % der Vertragsgebühren — der 31. Oktober 2025 (einschließlich dieses Tages).
⏺️ Für Bewerberinnen/Bewerber auf zusätzlichen Plätzen mit differenziertem oder erhöhtem Vertragsbeitrag sowie für Studierende, die ihr Studium verlegen:
💰 Endfrist für die Zahlung von mindestens 50 % — ebenfalls der 31. Oktober 2025 (einschließlich dieses Tages).
❗️ Hinweis:
Wenn die Zahlungen nicht in der festgelegten Höhe und innerhalb der Frist erfolgen, ist die Universität nicht berechtigt, den Befehl zur Immatrikulation (bzw. Wiederaufnahme/Verlegung) offiziell zu erlassen.
✅ Wir teilen mit, dass die Befugnis zur Verlängerung der Zahlungsfrist ausschließlich bei der Staatlichen Kommission für die Zulassung zu Bildungseinrichtungen der Republik Usbekistan liegt.
⚠️ Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Zahlungen bis zum 31. Oktober in der festgelegten Höhe zu leisten!