Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ)

  • Home
  • Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ)

In den letzten Tagen haben uns über unsere sozialen Netzwerke und unseren Telegram-Bot zahlreiche Fragen zu den Studierendenwohnheimen (TTJ) erreicht. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ):

Frage: Wie kann ich einen Antrag auf einen Platz im Studierendenwohnheim (TTJ) stellen?
Antwort: Anträge werden ausschließlich über das Portal my.gov.uz entgegengenommen.

Frage: Ab wann werden Anträge für einen Wohnheimplatz angenommen?
Antwort: Die Anträge werden vom 1. August bis zum Ende des Studienjahres entgegengenommen.

Frage: Wer wird vorrangig in einem Studierendenwohnheim untergebracht?
Antwort: Vorrangig werden Studierende aufgenommen, die die in der durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 376 vom 14. August 2023 genehmigten Regelung festgelegten Vergünstigungs- und Prioritätskriterien erfüllen.

Frage: Wie werden die Plätze für Studierende auf der allgemeinen Liste verteilt?
Antwort: Von den verfügbaren Plätzen werden 55–65 % für Studierende im 1. Studienjahr, 15–20 % für Studierende im 2. Studienjahr und 20–25 % für Studierende ab dem 3. Studienjahr vergeben.

Frage: Wie geht es weiter, wenn mein Antrag genehmigt wird?
Antwort: Nach der Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie über das Portal my.gov.uz einen elektronischen Mietvertrag sowie eine Einweisung für die Unterbringung im Studierendenwohnheim.

Frage: Wie hoch ist die Wohnheimgebühr im Studienjahr 2026/2027?
Antwort: Die monatliche Miete beträgt 368.000 Sum. Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Unterzeichnung des elektronischen Vertrags muss die Studentin bzw. der Student 50 % der gesamten Miete für ein Studienjahr, also 1.840.000 Sum, bezahlen.

Frage: Wie kann die Wohnheimgebühr bezahlt werden?
Antwort: Die Zahlung kann anhand der im elektronischen Vertrag angegebenen Bankverbindung über Banking-Apps, Bankschalter oder andere verfügbare elektronische Zahlungssysteme vorgenommen werden.

Frage: Wann können Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die für das 1. Studienjahr zugelassen wurden, einen Antrag auf einen Wohnheimplatz stellen?
Antwort: Nach Bekanntgabe der endgültigen Zulassungsergebnisse können sie ihren Antrag über das Portal my.gov.uz einreichen.