
Sind Sie im ersten Studienjahr eines Bachelor- oder Masterprogramms im Vollzeitstudium?
Dann achten Sie bitte genau auf folgende Informationen!
Auf Grundlage des Präsidialerlasses der Republik Usbekistan „Über die Verbesserung des Zulassungsverfahrens zu Hochschulen und das System der staatlichen Studienplatzvergabe“ vom 24. Mai 2024 (Nr. PF-81), des Erlasses vom 23. September 2024 (Nr. PQ-330) über vorrangige Maßnahmen zur Umsetzung des Programms „Vom Mangel zum Wohlstand“ sowie des Beschlusses des Ministerkabinetts vom 10. März 2025 (Nr. 149) wurde das Verfahren zur Vergabe und Umverteilung staatlicher Stipendien an Studierende in Hochschulen neu geregelt.
Demnach werden ab dem Studienjahr 2024/2025 staatliche Stipendien für Vollzeitstudierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen zunächst nur für das erste Studienjahr vergeben. Ab dem zweiten und den darauffolgenden Studienjahren werden die Stipendien differenziert unter usbekischen Staatsbürger*innen mit hohen akademischen Leistungen und sozialem Engagement neu verteilt.
Einfach gesagt: Wer im ersten Studienjahr ein staatliches Stipendium erhalten hat, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auch in den folgenden Jahren weiterhin durch den Staat gefördert zu werden. Gleichzeitig erhalten auch Studierende, die ursprünglich auf Vertragsbasis (zahlungspflichtig oder teildotiert) aufgenommen wurden, die Möglichkeit, ab dem zweiten Studienjahr ein staatliches Stipendium zu erhalten.
Zur genauen Regelung über die Umverteilung der staatlichen Stipendien empfehlen wir, sich über die entsprechenden Erlasse und Vorschriften über den bereitgestellten Link zu informieren.
Hinweis:
Die staatlichen Stipendien werden in zwei Kategorien unterteilt – soziale Förderstipendien und Bildungsstipendien:
a) Ein soziales Förderstipendium wird in voller Höhe für die gesamte Studiendauer an Studierende vergeben, die im Rahmen gesetzlich vorgesehener Sonderregelungen oder gezielter Aufnahmeprogramme (z. B. branchenspezifische oder institutionelle Stipendien) immatrikuliert wurden.
b) Ein Bildungsstipendium wird im Rahmen der Parameter des staatlichen Studienplatzprogramms leistungsbezogen vergeben. Ein Stipendium wird nur an diejenigen Studierenden ausgezahlt, die das vollständige Bildungsstipendium erhalten haben.