Mit dem Beschluss Nr. 299 des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 11. Juni 2026 wurde die „Verwaltungsordnung zur Erbringung staatlicher Dienstleistungen für die Übertragung von Studierenden aus ausländischen und nichtstaatlichen Hochschulen an staatliche Hochschulen“ verabschiedet.
Demnach werden bei der Antragstellung auf Studienplatzübertragung von ausländischen und nichtstaatlichen Hochschulen an staatliche Hochschulen nationale oder internationale Zertifikate in Fremdsprachen und allgemeinbildenden Fächern berücksichtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern werden für die entsprechenden Fächer differenzierte oder die maximale Punktzahl angerechnet.
Wie kann ein Antrag auf Studienplatzübertragung gestellt werden?
• über das Einheitliche Portal Interaktiver Staatlicher Dienstleistungen (my.gov.uz);
• über die spezielle Plattform der Agentur für die Bewertung von Wissen und Qualifikationen (my.uzbmb.uz);
• über die Zentren für öffentliche Dienstleistungen.
Fristen:
• Antragstellung — jährlich vom 15. Juli bis zum 5. August;
• Bearbeitung der Anträge — jährlich vom 15. Juli bis zum 6. August;
• Prüfungen — werden jedes Jahr im August durchgeführt.
Gebühr:
0,5 des Basisberechnungswertes (0,5 BHM).
Zusätzliche Vergünstigungen:
Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium in einem entsprechenden oder verwandten Studiengang fortsetzen möchten und über nationale oder internationale Zertifikate in Fremdsprachen und allgemeinbildenden Fächern verfügen, erhalten für die entsprechenden Fächer differenzierte oder die maximale Punktzahl.
Bekanntgabe der Ergebnisse:
Die Prüfungsergebnisse werden innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfungen auf der Plattform my.uzbmb.uz veröffentlicht.