
Mit dem Regierungsbeschluss Nr. 290 vom 02.05.2025 wird ab dem 15. Mai 2025 ein Verfahren zur Vergabe von zinslosen Darlehen für Studierende eingeführt. Dieses dient der Finanzierung von Reise- und sonstigen Ausgaben im Rahmen der internationalen „Work and Travel“-Programme.
☑️ Zu den förderfähigen Ländern gehören:
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Südkorea, Japan, Großbritannien, die USA, Kanada, Australien und Neuseeland.
Jährlich werden bis zu 2.000 Studierenden zinslose Darlehen in Höhe des 40-fachen des gesetzlichen Mindestbetrags (BHM) gewährt.
📌 Die Anträge auf die Darlehen können über die Zentren für staatliche Dienstleistungen oder über das Einheitliche Interaktive Staatliche Dienstleistungsportal (my.gov.uz) eingereicht werden.
✅ Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
🟢 Ein Arbeitsvertrag zwischen dem Antragsteller und dem ausländischen Arbeitgeber;
🟢 Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Bürgen (falls vorhanden), der sich verpflichtet, das Darlehen bei Nichtrückzahlung zu begleichen, sowie Nachweise über dessen Einkommen der letzten 12 Monate;
🟢 Eine Verpflichtungserklärung des Studierenden, das Darlehen innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Ausland zurückzuzahlen.
🟢 Nach Bewilligung von 2.000 Darlehen wird die Annahme weiterer Anträge für das laufende Kalenderjahr eingestellt.
🟢 Wer seinen Antrag erst nach dieser Grenze einreicht, wird nicht für das Folgejahr vorgemerkt und muss im darauffolgenden Jahr einen neuen Antrag stellen.
🗒 Hinweis: Ein „ssuda“ ist ein zinsfreies Darlehen, das unter der Bedingung der Rückzahlung vergeben wird.