
Mit dem Präsidialerlass „Über Maßnahmen zur Umsetzung der im offenen Dialog des Präsidenten der Republik Usbekistan mit der Jugend festgelegten Aufgaben“ (Erlass-Nr. PF-61 vom 26.03.2025) wurde ein neues Maßnahmenpaket verabschiedet.
Laut dem Erlass wird ab 2025 im Rahmen der Stiftung „El-yurt umidi“ ein neues Stipendienprogramm mit dem Titel „Leuchtendes Talent“ eingeführt.
Dabei sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
▪️Jährliche Auswahl engagierter Jugendlicher aus jeder Mahalla, die talentiert und wissbegierig sind, aber aufgrund schwieriger familiärer Verhältnisse keine Möglichkeit zum Studium hatten, mit dem Ziel, sie zum Studium ins Ausland zu schicken;
▪️Durch spezielle Vorbereitungskurse sollen die ausgewählten Jugendlichen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten gefördert und anschließend an ihren Potenzialen orientiert an geeignete ausländische Hochschulen vermittelt werden.
📜 Für das Programm „Leuchtendes Talent“ werden im laufenden Jahr 300 Milliarden Soʻm aus dem Fonds „El-yurt umidi“ bereitgestellt.
✔️Stipendiatinnen und Stipendiaten, die durch die Stiftung „El-yurt umidi“ im Ausland studiert haben, werden direkt in den nationalen Fachkräftepool aufgenommen und ohne Auswahlverfahren in staatliche Behörden, Organisationen und Institutionen eingestellt.
🗓Ab dem 1. Juni 2025:
🟢Fachkräften unter 35 Jahren, die an einer ausländischen Hochschule aus den Top 100 der renommierten internationalen Rankings einen wissenschaftlichen Grad (PhD oder gleichwertig) erworben haben, wird ein zinsloses Darlehen in Höhe des bis zu 2.150-fachen des BHM (Basishöchstsatzes) für zehn Jahre gewährt, um eine Wohnung zu kaufen – abhängig vom Standort der Wohnung.
🟢Die einmaligen Geldprämien für Gewinner und Preisträger renommierter internationaler Wissenschaftsolympiaden werden auf das Fünffache der bisherigen Beträge erhöht.
✔️Zudem erhalten junge Menschen, die innerhalb der letzten zwei Jahre ein nationales oder gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat auf mindestens C1-Niveau in einer Fremdsprache erworben haben, ein zinsloses Darlehen in Höhe des bis zu 320-fachen BHM mit einer sechsmonatigen Vergünstigungsfrist für eine Dauer von drei Jahren, um in entlegenen oder schwer erreichbaren Regionen Sprachlernzentren zu eröffnen, die auf Fremdsprachen spezialisiert sind.