Ab heute können Anträge auf einen Wohnheimplatz eingereicht werden!

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Gemäß der mit dem Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 376 vom 14. August 2023 genehmigten Regelung können Studierende ihre Anträge ab dem 1. August über das Portal my.gov.uz einreichen.

Gemäß der Regelung werden zunächst Bewerberinnen und Bewerber mit Anspruch auf Vergünstigungen oder Priorität in die Studierendenwohnheime aufgenommen.

Anschließend werden die verbleibenden Wohnheimplätze entsprechend der Warteliste wie folgt vergeben:

🔹 Studierende im 1. Studienjahr: 55–65 %;
🔹 Studierende im 2. Studienjahr: 15–20 %;
🔹 Studierende ab dem 3. Studienjahr: bis zu 20–25 %.

Die Antragsfrist beginnt am 1. August und läuft bis zum Ende des Studienjahres.

ℹ️ Zur Information: Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die für das 1. Studienjahr 2026/2027 zugelassen werden, können ihren Antrag nach Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse einreichen. Auch für sie erfolgt die Vergabe der Wohnheimplätze nach den oben genannten Regeln.

🆕 Erleichterung für Studierende: Die Unterbringung im Wohnheim und die vorübergehende Anmeldung am Wohnort erfolgen künftig automatisch über einen kombinierten (integrierten) Service.

❓ Was hat sich geändert?

Bisher mussten Studierende nach dem Einzug ins Wohnheim die Unterlagen für die vorübergehende Anmeldung selbst zusammenstellen und sich an weitere Behörden wenden. Diese Dienstleistungen wurden nun zusammengeführt – zusätzlicher Zeitaufwand und Behördengänge entfallen.

Nach Prüfung Ihres Wohnheimantrags erhalten Sie einen elektronischen Vertrag sowie eine Einweisungsbestätigung.

Sobald Sie die im Vertrag festgelegte Gebühr bezahlt haben, wird der kombinierte Service aktiviert und die Gebühr für die vorübergehende Anmeldung erstellt.

Nach Zahlung dieser Gebühr erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Anmeldung am Wohnort.

Wichtiger Hinweis: Die vorübergehende Anmeldung am Wohnort ist ab dem Tag der Zahlung bis zu dem im Vertrag festgelegten Datum gültig.