Gemäß der durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 578 genehmigten Ordnung wurden Änderungen an den Fristen für die Annahme von Anträgen auf Studienwechsel (Wiederaufnahme) von Studierenden der Hochschulen für das Frühjahrssemester vorgenommen.
Der Antragszeitraum ist nun jährlich vom 10. Januar bis einschließlich 20. Januar festgelegt.
Anträge auf Studienwechsel oder Wiederaufnahme des Studiums von einer Hochschule zu einer anderen innerhalb der Republik aus zwei entschuldbaren Gründen werden online über die Plattform transfer.edu.uz des Ministeriums für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovationen oder über das Einheitliche Interaktive Portal der staatlichen Dienstleistungen my.gov.uz entgegengenommen.
Erforderliche Unterlagen:
– Kopie des akademischen Leistungsnachweises oder Transkripts;
– Unterlagen, die die Gründe für den Studienwechsel bestätigen.
Wichtige Hinweise:
❗️ Anträge auf „Studienwechsel mit Wiederaufnahme“ von einer Hochschule zu einer anderen vor Beginn des Frühjahrssemesters werden nicht angenommen.
❗️ Die während des Antragsverfahrens eingegebenen Informationen sowie die hochgeladenen Unterlagen sind vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen, da nach dem Einreichen des Antrags keine Bearbeitung oder Änderung mehr möglich ist.
Die Anträge werden gemäß dem festgelegten Verfahren von den Hochschulen sowie den zuständigen Ministerien und Behörden im Zeitraum vom 21. Januar bis zum 10. Februar geprüft. Über die Ergebnisse werden die Antragstellerinnen und Antragsteller informiert.