In Bezug auf die in sozialen Netzwerken verbreiteten Meldungen, wonach von Absolventen staatlicher

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In Bezug auf die in sozialen Netzwerken verbreiteten Meldungen, wonach von Absolventen staatlicher Hochschuleinrichtungen vor der Diplomverteidigung verschiedene Dokumente verlangt werden – darunter Nachweise über eine selbstständige Tätigkeit, Bescheinigungen vom offiziellen Arbeitsplatz oder Dreiparteienverträge – wird Folgendes mitgeteilt:

Gemäß der geltenden Ordnung ist die Anforderung jeglicher zusätzlichen Dokumente über die Beschäftigung von Absolventen im Rahmen der Zulassung zur Abschlussarbeit oder der Diplomvergabe nicht vorgesehen. Die Zulassung zur Verteidigung der Abschlussarbeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Anforderungen des Bildungsprozesses.

Gleichzeitig wird zur Analyse der Beschäftigungsquote von Absolventen und zur Überwachung ihres Eintritts in den Arbeitsmarkt ein Monitoring durch die Integration der Informationssysteme des Steuerausschusses, des Ministeriums für Armutsbekämpfung und Beschäftigung, des Justizministeriums sowie der Nationalen Agentur für Sozialschutz durchgeführt. Diese Prozesse erfolgen automatisch über digitale Plattformen und sehen keine verpflichtende Anforderung zusätzlicher Belege von den Studenten vor.

Das Ministerium hat alle Hochschuleinrichtungen angewiesen, bei der Arbeit mit Absolventen die gesetzlichen Anforderungen strikt einzuhalten, keine überflüssigen bürokratischen Hürden aufzustellen und bei der Erhebung jeglicher Informationen das Prinzip der Freiwilligkeit zu wahren.

Informationsdienst des Ministeriums für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation