Es wurden Änderungen am Verfahren zur Vergabe der Präsidentenstipendien und der staatlichen Namensstipendien der Republik Usbekistan vorgenommen.

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Mit dem Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan Nr. 840 vom 30. Dezember 2025 wurden Änderungen am Verfahren zur Vergabe der Präsidentenstipendien und der staatlichen Namensstipendien für Studierende der Bachelorstudiengänge und der Masterstudiengänge eingeführt.

Es wurde festgelegt, dass Bewerberinnen und Bewerber um die Präsidentenstipendien und die staatlichen Namensstipendien ihre Kenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen Informationstechnologien, Geschichte Usbekistans und Fremdsprachen durch spezielle Testprüfungen bei der Agentur für die Bewertung von Wissen und Kompetenzen (regional organisiert) nachweisen müssen.

Dabei gilt:

– die untere Bestehensgrenze bei den Testprüfungen beträgt 55 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl;

– Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 55 Prozent der maximal möglichen Punktzahl erreichen oder nicht an den Testprüfungen teilnehmen, werden nicht für Präsidentenstipendien und staatliche Namensstipendien empfohlen;

– zur Prüfung von Beschwerden von Bewerberinnen und Bewerbern, die mit den Bewertungsergebnissen nicht einverstanden sind, wird eine Berufungskommission mit mindestens fünf Mitgliedern eingerichtet;

– die Unterlagen und erzielten Ergebnisse der Bewerberinnen und Bewerber um Präsidentenstipendien und staatliche Namensstipendien (für Masterstudiengänge und Bachelorstudienrichtungen) werden auf der Grundlage der mit diesem Beschluss genehmigten Bewertungskriterien bewertet;

– die Leistungskennzahlen der Bewerberinnen und Bewerber werden über das Informationssystem „HEMIS“ des Ministeriums für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovationen ermittelt.

Darüber hinaus ist es Studierenden, die bereits Gewinnerinnen oder Gewinner staatlicher Namensstipendien sind, nicht gestattet, auf derselben Bildungsstufe erneut an Wettbewerben um staatliche Namensstipendien teilzunehmen.