Anträge für Studierendenwohnheime werden entgegengenommen.

  • Startseite
  • Anträge für Studierendenwohnheime werden entgegengenommen.

Seit dem 1. August werden Anträge auf einen Platz in einem Studierendenwohnheim entgegengenommen.

Der Antrag wird über das Portal my.gov.uz eingereicht.

Das Verfahren erfolgt gemäß der durch den entsprechenden Beschluss des Ministerkabinetts bestätigten Regelung.

Zunächst werden Studierende mit Vergünstigungen und besonderer Priorität in den Studierendenwohnheimen untergebracht.

Anschließend werden die verbleibenden Plätze nach der allgemeinen Warteliste wie folgt verteilt:

✅ 1. Studienjahr — 55–65 %
✅ 2. Studienjahr — 15–20 %
✅ 3. Studienjahr und höher — bis zu 20–25 %

Die Anträge werden vom 1. August bis zum Ende des Studienjahres entgegengenommen.

Was hat sich geändert?

Die Unterbringung im Studierendenwohnheim und die vorübergehende Anmeldung am Wohnort erfolgen nun automatisch über einen kombinierten Service. Früher mussten für diese beiden Verfahren separate Unterlagen eingereicht und verschiedene Behörden aufgesucht werden. Nun wurden beide Verfahren zusammengeführt.

Der Ablauf ist wie folgt:

✅ Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen elektronischen Vertrag und eine Einweisung für das Studierendenwohnheim.

✅ Sobald Sie die im Vertrag angegebene Zahlung geleistet haben, wird der kombinierte Service aktiviert und die Gebühr für die vorübergehende Anmeldung berechnet.

✅ Nach Zahlung der Anmeldegebühr erhalten Sie eine Meldebescheinigung für Ihren Wohnort.

Wir weisen darauf hin, dass die vorübergehende Anmeldung ab dem Tag der Zahlung bis zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt gültig ist.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die für das Studienjahr 2026/2027 für das 1. Studienjahr an einer Hochschule zugelassen wurden, können ihren Antrag nach Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse einreichen. Auch für sie werden die Plätze nach dem oben genannten Verfahren vergeben.