Für das Studienjahr 2026/2027 gelten bei der Zulassung zum Studium auf der Grundlage zusätzlicher staatlicher Stipendien für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Scholastic Aptitude Test (SAT)-Zertifikat des College Board folgende Regelungen:
➡️ Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem SAT-Ergebnis von 1200 Punkten oder mehr werden zusätzliche staatlich finanzierte Studienplätze in Höhe von 50 % der Zulassungskapazität der Bachelorstudiengänge im Vollzeitstudium bereitgestellt, deren Fächerkombination aus Mathematik und einer Fremdsprache besteht.
📝 Dabei gilt Folgendes:
🟢 Ergibt die Berechnung von 50 % der Zulassungskapazität keine ganze Zahl, wird die Zahl der zusätzlichen Studienplätze für den jeweiligen Bachelorstudiengang auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet.
🟢 Die Vergünstigung gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Registrierung die Fächerkombination Mathematik und Fremdsprache gewählt haben und deren SAT-Zertifikat bis einschließlich 25. Juni 2026 über den DI-Code bei der Agentur für die Bewertung von Wissen und Qualifikationen eingegangen ist.
🟢 Die Punktzahl des SAT-Zertifikats stellt das maßgebliche Auswahlkriterium für die Vergabe der zusätzlichen staatlich finanzierten Studienplätze dar.
🟢 Die Zulassung erfolgt für bis zu fünf von den Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählte Hochschulen bzw. Bachelorstudiengänge ausschließlich entsprechend der Rangfolge der erreichten SAT-Punktzahlen und im Rahmen der zusätzlichen staatlichen Zulassungsquote.
🟢 Erzielen mehrere Bewerberinnen oder Bewerber an der Grenze der zusätzlichen Zulassungsquote dieselbe SAT-Punktzahl, werden sie ebenfalls für den entsprechenden Bachelorstudiengang zur Zulassung empfohlen.
🟢 Bewerberinnen und Bewerber mit einem SAT-Zertifikat können wählen, ob sie die Vergünstigung in Anspruch nehmen oder am regulären Auswahlverfahren auf Grundlage der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung teilnehmen möchten.
🟢 Bewerberinnen und Bewerber mit einem SAT-Zertifikat, die für keinen der bis zu fünf gewählten Studiengänge zur Zulassung empfohlen wurden, erhalten eine Woche nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen die Möglichkeit, sich innerhalb einer Woche erneut für noch freie zusätzliche staatlich finanzierte Studienplätze zu registrieren.
🟢 Die von der Agentur für die Bewertung von Wissen und Qualifikationen ausgestellten Listen bilden die Grundlage für die Ausstellung der erforderlichen Zulassungsunterlagen.