Ab dem Studienjahr 2024/2025 sind die Zahlungsvertragsbedingungen für Studienbewerber und Studierende, die an den staatlichen Hochschulen der Republik auf der Grundlage eines Zahlungsvertrags studieren, wie folgt festgelegt:
📝 Die Frist für die Zahlung von mindestens 25 % des angegebenen Zahlungsbetrags für alle Kursteilnehmer wird von der Landeskommission bis zum 1. Dezember 2024 festgelegt;
🤔 Wir erinnern Sie außerdem daran, dass die Frist für die Zahlung von 50 Prozent der Gebühr für alle Kursteilnehmer der 1. Januar 2025 ist.
📝 Über die Reihenfolge der Verteilung des Zahlungsvertrags und des Erlöses von Studierenden, die in den angegebenen Zeiträumen die Mittel aus dem Zahlungsvertrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, Lehrtätigkeit an höheren und weiterführenden Sonderpädagogikeinrichtungen gemäß Kapitel 3, Klausel 27 der Verordnung Nr. 2431, wir informieren Sie, dass Sie aus den Reihen der Studierenden ausgeschlossen werden, weil Sie den Zahlungsvertrag für die Ausbildung nicht rechtzeitig bezahlen.