Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

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Zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 796 des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 17. Dezember 2025 sowie der Vorgaben der Nationalen Agentur für sozialen Schutz beim Präsidenten der Republik Usbekistan informieren wir Sie über Folgendes.

Ab dem 1. Juli 2026 wird das Krankengeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über die Sozialkarten der Beschäftigten ausgezahlt.

In diesem Zusammenhang werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, bis zum 20. Juli 2026 die mobile Anwendung „Baraka“ herunterzuladen.

Über die Anwendung:

• wird kostenlos eine virtuelle Sozialkarte eingerichtet;
• wird das Krankengeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit vom Staatlichen Sozialversicherungsfonds auf diese Sozialkarte überwiesen.

Wir bitten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mobile Anwendung „Baraka“ fristgerecht zu installieren und zu nutzen.