Das differenzierte Studienvertragsentgelt für das laufende Jahr wird von den Rektoren (Direktoren) der Hochschulen festgelegt

  • Startseite
  • Das differenzierte Studienvertragsentgelt für das laufende Jahr wird von den Rektoren (Direktoren) der Hochschulen festgelegt

Das differenzierte Studienvertragsentgelt für das laufende Jahr wird von den Rektoren (Direktoren) der Hochschulen festgelegt

Gemäß dem Beschluss der Staatlichen Kommission wird für das Studienjahr 2025/2026 folgende Regelung eingeführt: Bewerber, die bei den Aufnahmeprüfungen 56,7 und mehr Punkte erreicht, jedoch keine Zulassung erhalten haben, können zusätzlich in die Bachelor-Studiengänge aufgenommen werden. In diesem Fall wird die Höhe des differenzierten Studienvertragsentgelts von den Rektoren (Direktoren) der Hochschulen eigenständig nach folgendem Verfahren festgelegt:

➖für Bewerber, deren Ergebnisse bis zu 4,05 Punkte unter der Zulassungsgrenze liegen, wird das differenzierte Studienvertragsentgelt entsprechend den Anforderungen der Verordnung (Anlage 1, Punkt 73), die mit Beschluss Nr. 578 des Ministerkabinetts vom 13. September 2025 genehmigt wurde, bestimmt;

➖für Bewerber, deren Ergebnisse mehr als 4,05 Punkte unter der Zulassungsgrenze liegen, wird das differenzierte Studienvertragsentgelt von den Rektoren (Direktoren) der Hochschulen in einer Höhe festgelegt, die mindestens das Dreifache des Basisvertragsentgelts beträgt.

Alle Hochschulen müssen bis zum 25. September 2025 die Mindestbeträge der differenzierten Studienvertragsentgelte für Bachelor-Studiengänge und Studienformen bestätigen und auf ihren offiziellen Webseiten veröffentlichen.

Für Bewerber, die im Aufnahmeverfahren 2025/2026 den Wunsch geäußert haben, auf Grundlage eines differenzierten Studienvertrags zu studieren, ist es gestattet, 50 Prozent der Jahresstudiengebühr bis spätestens zum 31. Oktober 2025 (einschließlich dieses Datums) zu zahlen.

Darüber hinaus wurde Bewerbern, die im Aufnahmeverfahren für einen der zweiten bis fünften Bachelor-Studiengänge auf der Grundlage eines staatlichen Stipendiums oder eines regulären Studienvertrags zugelassen wurden, das Recht eingeräumt, nach eigenem Wunsch ihr erstgewähltes Bachelor-Studienfach im Rahmen eines differenzierten Studienvertrags zu studieren (ausgenommen sind Bewerber, die im Rahmen einer zielgerichteten Zulassung empfohlen wurden).