Die Grundbeträge der Vertragsgebühren für Bachelor- und Masterstudium an Staatlichen Hochschuleinrichtungen werden von der Staatlichen Kommission für die Aufnahme zu Bildungseinrichtungen der Republik Usbekistan vor Beginn jedes Studienjahres festgelegt.
In Übereinstimmung mit 2. Absatz des Beschlusses des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 24. Dezember 2021 Nr. PQ-61 „Über Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit Staatlichen Hochschuleinrichtungen“ sind die staatlichen Hochschuleinrichtungen, denen die finanzielle Unabhängigkeit zuerkannt wird, ab dem 1. Januar 2022 befugt, in folgenden Angelegenheiten eigenständige Entscheidungen zu treffen:
- Festlegung der Ausbildungskosten auf Vertragsbasis unter Berücksichtigung der Nachfrage auf dem Markt für Bildungsdienstleistungen;
- Festsetzung und Verlängerung der Zahlungsfristen für Studiengebühren.
In Übereinstimmung mit 5. Absatz des Beschlusses des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 11. Juli 2019 Nr. PP-4391 „Über Maßnahmen zur Einführung neuer Managementprinzipien in das System der höheren und sekundären Sonderbildung“ werden die Befugnisse und Rechte von Hochschulen, die in ein Eigenfinanzierungssystem übergehen, werden auf öffentliche Hochschulen ausgedehnt, denen gemäß dem Beschluss finanzielle Unabhängigkeit gewährt.
Laut diesem:
- die Kosten für die Studiengebühren von Studierenden werden von der Hochschuleinrichtung auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage auf dem Markt für Bildungsdienstleistungen, jedoch in einer Höhe von höchstens dem Dreifachen des Wertes des an den staatlichen Hochschulen in dem betreffenden Bereich eingerichteten Grundvertrags, festgelegt;
- In den Aufnahmebedingungen zum Bachelorstudium, Masterstudium und der Facharztausbildung kann der Wert von der Studiengebühr differenziert ermittelt werden.