Hauptgewerkschaftskomitee

Vorsitzender:

Sohib Bahodirovich Jumayev

Sprechzeiten: Montag – Freitag 15:00 – 17:00
Telefon: (+99871)238-64-02
E-Mail:  s.jumaev@tuit.uz

Zur Tätigkeit des Erstgewerkschaftsausschusses

Der Erstgewerkschaftsausschuss vertritt die Interessen der Mitglieder in sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen ihrer Erwerbstätigkeit.

Der Erstgewerkschaftsausschuss der Tashkenter Universität für Informationstechnologien namens Muhammad al-Chorasmi (TATU EGKA) besteht aus Professoren, Lehrkräften, Doktoranden, technischem Personal sowie pensionierten Mitarbeitenden, die über viele Jahre an der Universität tätig waren.

Der Ausschuss setzt sich aus 17 aktiven Mitgliedern zusammen.

Die Universitätsleitung arbeitet vor der Entscheidungsfindung, die die Interessen der Mitarbeitenden berührt, gemeinsam mit dem Gewerkschaftsausschuss. Die Vorschläge der Gewerkschaft werden rechtzeitig geprüft, und im Bereich arbeitsrechtlicher, universitätsbezogener sowie anderer sozial-politischer Fragen stellt die Universitätsleitung dem Gewerkschaftsausschuss die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Für Mitglieder des Erstgewerkschaftsausschusses:

  • Unabhängig von Staatszugehörigkeit, Geschlecht, Alter und religiöser Überzeugung wird das Recht auf Berufsausübung, freie Wahl des Arbeitsplatzes, gerechte Arbeitsbedingungen und Schutz vor Arbeitslosigkeit gewährleistet;
  • Es wird das Recht gefördert, die zur körperlichen und geistigen Erholung dienende Freizeit zu erhöhen und sinnvoll zu nutzen;
  • Die Einhaltung von Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Umweltschutzgesetzen, -vorschriften und -normen wird sichergestellt;
  • Es wird die Schaffung einer Gesundheitsförderungsinfrastruktur und deren erforderliche Ausstattung vorangetrieben;
  • Im Interesse der sozialen Zusammenarbeit werden Kollektivverträge abgeschlossen und deren Umsetzung überwacht;
  • In Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden und öffentlichen Organisationen wird die Verabschiedung von Gesetzen und anderen normativen Dokumenten zum Schutz der arbeits-, sozial-ökonomischen und geistigen Rechte und Freiheiten der Gewerkschaftsmitglieder gefördert, um Stabilität, Eintracht und gesellschaftlichen Frieden zu bewahren;
  • Ein sozial gerechtes Entlohnungssystem wird angestrebt;
  • Gemäß dem Stand der Produktion werden Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung der Gewerkschaftsmitglieder gefördert.

Rechte und Pflichten der Gewerkschaftsmitglieder:

  • Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Mitarbeitende, die die Gewerkschaftssatzung anerkennen, ihre Anforderungen erfüllen und Mitgliedsbeiträge zahlen, können Mitglieder werden;
  • In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und in Bezug auf Eigentumsformen besteht das Recht auf rechtliche Unterstützung durch die Gewerkschaft in staatlichen, gerichtlichen und wirtschaftlichen Institutionen;
  • Wahl und Wählbarkeit in Gewerkschaftsorgane;
  • Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen, freie Meinungsäußerung und persönliche Beteiligung an Sitzungen, Versammlungen und Konferenzen;
  • Beschwerde an höhere Gewerkschaftsgremien;
  • Anspruch auf Vergünstigungen und Plätze in Erholungsheimen, Sanatorien, Kindererholungslagern für medizinische Behandlung und Erholung.

Der Gewerkschaftsausschuss prüft in Abstimmung mit der Universitätsverwaltung folgende Beschlüsse:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes;
  • Sicherung der Beschäftigung der Universitätsmitarbeitenden und ihrer sozialen Leistungen;
  • Förderung und Auszeichnung von Mitarbeitenden und Studierenden;
  • Gemeinsame Beschlussfassung in sozioökonomischen Angelegenheiten im Rahmen der Universitätsbefugnisse;
  • Gewährleistung von Erholungsgutscheinen für Mitarbeitende der Universitätsprophylaxe;
  • Zuteilung von bevorzugten Gutscheinen zur Erholung für Professoren, Lehrkräfte und Mitarbeitende im „Bostonskich“ Sport- und Gesundheitszentrum.

Aktivitäten des Erstgewerkschaftsausschusses:

Der EGKA analysiert die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der weniger privilegierten Mitarbeitenden und Studierenden und führt in Abstimmung mit der Universitätsleitung finanzielle Anreizprogramme durch. Finanzielle Unterstützung für Studierende aus einkommensschw

Letzte Aktualisierung: 24.07.2025 09:29