Achtung!!!
Unabhängig von der Ausbildungsform müssen Studierende bis spätestens 15. April 2024 75 % der Vertragsgebühr bezahlen.
Aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung der Vertragsgebühren kann der Vertrag gemäß Ziffer 5.4 des Vertrags gekündigt werden und die Universität hat das Recht, den Studierenden wegen Nichtzahlung der festgelegten Ausbildungsgebühr gemäß Ziffer 4.1 dieses Vertrages auszuschließen.
❗️Sie werden gebeten, die Schecks zur Bestätigung der Vertragszahlungen bis zum 15. April, 17:00 Uhr bei der Buchhaltung einzureichen.
Wer seine Zahlungen nicht fristgerecht leistet, wird aus der Studierendenschaft ausgeschlossen!