⚡️Die Liste der Personen, die aus guten Gründen für einen Bildungstransfer an höhere Bildungseinrichtungen empfohlen werden, die dem Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation unterstehen, wurde genehmigt.
Gemäß Absatz 7 des Präsidentenbeschlusses PQ-279 (http://old.lex.uz/docs/-6070845) wurden die Anträge von Bürgern berücksichtigt, die ihr Studium aus zwei guten Gründen übertragen möchten. Bewerbungen wurden an Hochschuleinrichtungen des Ministeriums für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation gesendet.
💾 Liste der Hochschulen im MHWI-System (https://edu.uz/media/757b8358-4b47-95bf-f398-b996643c1d69.pdf) (klicken Sie auf den Text)
(https://edu.uz/media/577a222f-f63a-1d82-a761-9da4eba9c11e.pdf) Studierende, die einen Transfer ihres Studiums an Hochschuleinrichtungen auf dieser Liste beantragen, werden gebeten, sich an die Transferbeauftragten der Hochschule zu wenden.
(https://edu.uz/media/577a222f-f63a-1d82-a761-9da4eba9c11e.pdf) Für Information, laut aktuellem Verfahren erfolgt die Versetzung und Wiederaufnahme des Studiums auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums (Behörde), dem die den Studierenden aufnehmende Hochschule untersteht. (https://lex.uz/docs/-3244181#-3245762)