Wir erinnern daran, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen auf die Vergabe von Stipendien am 10. August um 23:59 Uhr endet.

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Der Wiederholungsprozess für Studierende aller Jahrgänge wurde abgeschlossen, und die GPA-Werte wurden im System neu berechnet. Studierende, die noch keinen Antrag auf die Vergabe von Stipendien gestellt haben, können ihre Unterlagen bis zum 10. August um 23:59 Uhr einreichen. Die Anträge müssen über die LMS-Plattform eingereicht werden.

❗️Hinweis:
Bei der Antragstellung müssen Studierende eine der folgenden drei Arten von Stipendien auswählen:
• Voll- oder Teilstipendium (GPA über 3,5);
• Zusätzliche staatliche Förderung (nur für Mitglieder von Familien, die im Sozialschutzregister in den Kategorien „Rot“ und „Gelb“ geführt sind, GPA über 4,0);
• Hochschulstipendium (GPA von 3,3 bis 4,0).

Studierende, die in englischsprachigen Gruppen studieren, nehmen am Auswahlverfahren im Rahmen der für ihr Studienfach (auf Usbekisch oder Russisch) festgelegten Quote gemäß den Ergebnissen der Aufnahmeprüfungen teil.

Anträge werden nicht von Studierenden angenommen, die bereits ein Vorzugs- oder Zielstipendium erhalten haben, sowie von Studierenden im Teilzeit-, Abend- oder Fernstudium. Außerdem sind Studierende, die im Masterstudiengang auf Grundlage erhöhter Studiengebühren aufgenommen wurden, ebenfalls nicht berechtigt, am Auswahlverfahren teilzunehmen.