Anweisungen

Auszug aus dem Bildungsgesetz der Republik Usbekistan Nr. O‘RQ-637 vom 23. September 2020:

Artikel-11.  Hochschulbildung

Die Hochschulbildung stellt die Ausbildung von hochqualifizierten Spezialisten in Fachbereichen von Bachelor und Master zur Verfügung.

Die Ausbildung von hochausbildenden Spezialisten wird in Hochschuleinrichtungen (Universitäten, Akademien, Institute, Hochschulen) erfolgt. Die Personen, die Allgemeine Sekundarstufe (elf Schuljahre), Sekundarfachschule (neunjährige Grundschule und zweijährige Sonderschule), Berufsgrundschulbildung (neun Jahre Grundschulbildung und zwei Jahre Berufsgrundschulbildung) beendet haben, sowie Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fachspezifische Sekundarschulbildung (neunjährige allgemeinbildende Sekundarschule und dreijährige fachspezifische Fachschulbildung) absolviert haben, haben das Recht auf Hochschulbildung.