Am 11.–12. August können Korrekturen an den bei der Zulassung zum Masterstudium abgelehnten Anträgen vorgenommen werden.

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Die Anträge von Bewerbern, die sich online über das elektronische System my.edu.uz für die Zulassung zu den Masterstudiengängen staatlicher Hochschulen für das akademische Jahr 2025/2026 registriert haben, wurden geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung wurden viele Anträge aus verschiedenen konkreten Gründen abgelehnt (wie etwa fehlende Übereinstimmung oder fehlender Zusammenhang zwischen dem Bachelor-Studienfach des Bewerbers und der gewählten Spezialisierung, Hochladen eines anderen als des geforderten Dokuments, unvollständige Einreichung von Unterlagen, schlechte Qualität der hochgeladenen Dokumente und andere Gründe).

Vor diesem Hintergrund erhalten Bewerber, die über das System my.edu.uz einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium gestellt haben, deren Anträge jedoch aufgrund solcher Mängel abgelehnt wurden, die Möglichkeit, ihre Anträge am 11.–12. August zu bearbeiten.

Nach Ablauf dieser Frist sind keine Änderungen mehr möglich, und Anträge mit nicht behobenen Mängeln werden nicht berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis: Es wird nicht empfohlen, Anträge zu bearbeiten, die aufgrund eines nationalen oder internationalen Fremdsprachenzertifikats, das nicht den festgelegten Anforderungen entspricht, abgelehnt wurden; in solchen Fällen werden erneut bearbeitete Anträge nicht geprüft.