
Mit dem entsprechenden Beschluss der Regierung (Nr. 149 vom 10.03.2025) wurde die Verordnung über die Gewährung und Neuverteilung von Stipendien an Studierende in Hochschulbildungseinrichtungen genehmigt.
Laut der Verordnung müssen Bewerber für ein Bildungsstipendium im aktuellen Studienjahr einen GPA-Wert von mindestens 3,5 aufweisen. Studierende, deren akademische Leistung unter diesem Wert liegt, dürfen nicht an der gestaffelten Neuverteilung der Stipendien teilnehmen, wodurch der Stipendienplatz vakant bleibt.
Für Bewerber um ein Stipendium wird auf der offiziellen Website der Hochschule eine Online-Registrierungsmöglichkeit geschaffen, bei der sie ihre erreichten Erfolge durch hochgeladene Dokumente nachweisen können.
Die akademische Leistung der Bewerber wird nach einem 80-Punkte-System bewertet, wobei der GPA-Wert mit der Zahl „16“ multipliziert wird.
Die soziale Aktivität der Bewerber wird anhand eines 20-Punkte-Systems bewertet, wobei das nach dem Bewertungsmaßstab berechnete Ergebnis durch die Zahl „5“ geteilt wird.
Innerhalb der festgelegten Stipendienplätze wird bei Bewerbern mit identischen Ergebnissen die akademische Leistung priorisiert. Falls auch hier Gleichstand besteht, werden für diese Bewerber Prüfungen in den im bisherigen Studium absolvierten Fachmodulen durchgeführt.
Die Liste der Studierenden, die ein Stipendium erhalten, wird gemäß dem Beschluss des Hochschulrats jedes Jahr bis zum 25. August auf der offiziellen Website der Hochschule veröffentlicht.