✅ Um den Studierenden Erleichterung zu verschaffen, wurde auf Wunsch der Studierenden und ihrer Eltern die Frist zur Zahlung von 75 % der Vertragsgebühr für alle unabhängig von der Ausbildungsform bis zum 15. April 2024 verlängert.

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✅ Um den Studierenden Erleichterung zu verschaffen, wurde auf Wunsch der Studierenden und ihrer Eltern die Frist zur Zahlung von 75 % der Vertragsgebühr für alle unabhängig von der Ausbildungsform bis zum 15. April 2024 verlängert.
❗️Sie werden gebeten, die Schecks zur Bestätigung der Vertragszahlungen bis zum 26. April um 16:00 Uhr bei der Buchhaltung einzureichen.
Aufgrund nicht fristgerechter Zahlung der Vertragszahlungen kann Universität gemäß Ziffer 5.4 und gemäß Ziffer 4.1 des Antrages den Vertrag kündbar machen, außerdem hat die Universität das Recht, einen Studierenden wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Studiengebühr auszuschließen.
Wer seine Zahlungen nicht fristgerecht leistet, wird aus der Studierendenschaft ausgeschlossen!